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   VG Mainz, 07.10.2009 - 3 L 816/09.MZ, 3 L 874/09.MZ   

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https://dejure.org/2009,26974
VG Mainz, 07.10.2009 - 3 L 816/09.MZ, 3 L 874/09.MZ (https://dejure.org/2009,26974)
VG Mainz, Entscheidung vom 07.10.2009 - 3 L 816/09.MZ, 3 L 874/09.MZ (https://dejure.org/2009,26974)
VG Mainz, Entscheidung vom 07. Oktober 2009 - 3 L 816/09.MZ, 3 L 874/09.MZ (https://dejure.org/2009,26974)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechte des Nachbarn in bauplanungsrechtlicher Hinsicht; Verletzung des Rücksichtnahmegebots durch Verstoß gegen Immissionsgrenzwerte

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Kein Baustopp für Lebensmittelmarkt in Worms

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Kein Baustopp wegen Lärmbelästigung für Lebensmittelmarkt auf ehemaligem Bahngelände - Lärmzunahme durch Parkplatznutzung und vermehrter Straßenverkehr müssen von Anwohnern hingenommen werden

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 21.03.1996 - 4 C 9.95

    Immissionsschutzrecht: Lärmschutz bei Bau oder wesentliche Änderung einer

    Auszug aus VG Mainz, 07.10.2009 - 3 L 816/09
    Ein Summenpegel unter Einbeziehung von Lärmvorbelastungen ist hier nicht zu ermitteln, da eine Gesundheitsgefährdung des Antragstellers nicht in Rede steht (vgl. zu dieser Problematik: BVerwGE 101, 1).
  • BVerwG, 12.09.2007 - 7 B 24.07

    Rechtmäßigkeit eines immissionsschutzrechtlichen Änderungsbescheids zur

    Auszug aus VG Mainz, 07.10.2009 - 3 L 816/09
    Dieser "Mittelwert" muss aber nicht dem arithmetische Mittel der Richtwerte entsprechen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. September 2007 - 7 B 24/07 -, [...] ).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.06.2002 - 1 A 11669/99
    Auszug aus VG Mainz, 07.10.2009 - 3 L 816/09
    § 47 Abs. 7 Satz 2 LBauO stimmt im Ergebnis mit den Vorgaben des Gebots der Rücksichtnahme überein, soweit es um den Schutz der Nachbarschaft vor unzumutbaren Beeinträchtigungen geht (vgl. zum Ganzen: OVG RP, BauR 2003, 368).
  • VG Mainz, 07.10.2009 - 3 L 874/09

    Kein Baustopp für Lebensmittelmarkt in Worms

    Wenn bei der Wertberechnung 0, 79 Bewegungen je 10 m² Nettoverkaufsfläche und Stunde (vgl. Parkplatzlärmstudie des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, 6. Aufl. 2007, S. 35) und ein sog. Altverkehrsanteil von 27, 5 % (arithmetisches Mittel der Werte aus: Hessische Straßen- und Verkehrsverwaltung, Integration von Verkehrsplanung und räumlicher Nutzung, S. 52) eingesetzt werden, erhöhen sich die Immissionen für das benachbarte Grundstück P. Straße XX ausweislich der den Beteiligten vorliegenden Stellungnahme der Fa. M. C. U. GmbH vom 30. September 2009 im Verfahren 3 L 816/09.MZ von der derzeit vorhandenen Verkehrslärmbelastung von 59 dB(A) auf 61 dB(A).
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